Start  ›  Beratung Reha-Sport

Beratung & Verordnung

Vom Rezept bis zur passenden Reha-Sportgruppe

Vom Formular 56 über die Kostenübernahme bis zum ersten Gruppentermin: Hier erfahren Sie, wer Reha-Sport verordnen darf, wie Sie ein anerkanntes Angebot finden und was bei einer Folgeverordnung gilt.

Vom Rezept bis zur passenden Reha-Sportgruppe

Grundlagen

Was ist Reha-Sport?

Rehabilitationssport ist ein ergänzendes Angebot zur medizinischen Rehabilitation: Er festigt Reha-Erfolge, beugt Erkrankungen vor und mildert Behinderungen. Er wird in Gruppen durchgeführt, stärkt Ausdauer, Kraft, Koordination und Selbstvertrauen und ist als ergänzende Leistung der Rehabilitation in § 44 SGB IX verankert.

Reha-Sport findet regelmäßig in anerkannten Gruppen statt.

Die Teilnahme beginnt in der Regel mit einer ärztlichen Verordnung.

Die Gruppen werden von ausgebildeten Übungsleitungen betreut.

Ziel ist, Menschen dauerhaft zu Bewegung und Sport zu befähigen.

Ablauf

So läuft die Verordnung

Jede niedergelassene Ärztin und jeder niedergelassene Arzt mit Kassenzulassung kann Reha-Sport über das Formular 56 verordnen. Die Verordnung unterliegt nicht der Heilmittelbudgetierung. Danach wird die Kostenübernahme bei der Krankenkasse geklärt und eine passende Gruppe gesucht.

  1. Die ärztliche Diagnose bildet die Grundlage für die Empfehlung von Reha-Sport.

  2. Die Krankenkasse prüft, ob sie die Kosten übernimmt.

  3. Ein passendes Angebot finden Sie über einen Verein oder die SportKarte.

  4. Mit der genehmigten Verordnung können Sie in der Gruppe beginnen.

Häufige Fragen

Kosten, Folgeverordnung und Beratung

Bei gesetzlich Versicherten übernehmen die Krankenkassen und andere Kostenträger (z. B. Renten- und Unfallversicherung) die Kosten – im Regelfall 50 Übungseinheiten in 18 Monaten, bei bestimmten Erkrankungen auch mehr. Privatversicherte gehen in Vorleistung und können je nach Versicherung eine Erstattung erhalten. Eine zeitliche Begrenzung des Reha-Sports hat das Bundessozialgericht ausdrücklich verneint (Urteil B 1 KR 8/10 R) – bei Ablehnung einer Folgeverordnung hilft die Geschäftsstelle weiter. Vereine berät der RBSV kostenlos; Kassen-Zulassungen und DBS-Zertifizierungen stellt der Verband aus.

Noch unsicher?

Die Geschäftsstelle hilft bei Fragen zu Verordnung, Anerkennung von Gruppen und passenden Ansprechpersonen.